Die Bezüge einer in Deutschland ansässigen Französin für ihre frühere Tätigkeit als Lehrerin im staatlichen französischen Schuldienst sind in Deutschland nicht in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer einzubeziehen und nur im Rahmen des Steuersatzes zu berücksichtigen.
mehrWenn der Verkäufer einen Mangel am Fahrzeug selbst überprüfen will, muss er die Kosten für den Transport des Fahrzeugs zu ihm übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn zwischen dem Sitz des Verkäufers und dem Ort, an dem sich der Mangel gezeigt hat, eine große Entfernung liegt.
mehrEin Vermieter ist nicht verpflichtet, ungenutzte Heizkörper in der Mietwohnung zu verplomben oder stillzulegen.
mehrUnter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.
mehrDie auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Hamburg) erworben. Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
c) Berufsordnung (BOStB)
d) Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Hamburg eingesehen werden. Diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de
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