Das Finanzamt kann zu Recht einen Antrag auf Überlassung einer Kopie sämtlicher den Antragsteller betreffenden Steuerakten ablehnen. Der Anspruch auf Auskunft aus Art. 15 DSGVO gewährt keine Akteneinsicht und auch keinen Anspruch auf Überlassung einer Kopie der Verwaltungsakte.
mehrTrinkgeld kann sich bei der Berechnung des ALG II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10 % des Regelbedarfs übersteigt.
mehrUngleichbehandlungen, die mit der Anwendung der mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffenen Übergangsregelungen verbunden sind, sind angesichts der Komplexität der zu regelnden Materie und der außerordentlich hohen Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen grundsätzlich solange hinzunehmen, als keine der Vergleichsgruppen einer unzulässigen doppelten Besteuerung unterworfen wird.
mehrDie Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen – dieses Wahlrecht kann formlos geltend gemacht werden.
mehrEin Grundstück einer Untergesellschaft ist einer Obergesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich nur zuzurechnen, wenn die Obergesellschaft selbst es wegen eines Erwerbsvorgangs gem. § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG erworben hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Hamburg) erworben. Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
c) Berufsordnung (BOStB)
d) Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Hamburg eingesehen werden. Diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de
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